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Bundeskabinett beschließt Ausweitung des Schutzes für Ärzte und medizinisches Personal vor Gewalt

Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes für besonders gefährdete Berufsgruppen beschlossen, das auch das Gesundheitswesen betrifft. Demnach sollen Angehörige staatlich geregelter Heilberufe wie Ärzte, Pflegefachkräfte und Apotheker unabhängig vom Tätigkeitsort künftig durch eine Erweiterung des § 323c StGB besser vor Gewalt und Gewaltandrohungen geschützt werden. Der BDC begrüßt diesen Schritt ausdrücklich als wichtige Maßnahme zur Stärkung der Rechtssicherheit und des Personalschutzes an den Arbeitsplätzen.

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