ECHA: Giftnotrufzentralen – Händlerpflichten ab 2027
Zusammenfassung
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Pflichten für die Meldung an Giftnotrufzentralen konkretisiert. Ab dem Jahr 2027 gelten diese neuen Vorgaben für Händler.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Pflichten für die Meldung an Giftnotrufzentralen konkretisiert. Ab dem Jahr 2027 gelten diese neuen Vorgaben für Händler.