Zulassung: 560. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln
Zusammenfassung
Der Bundesanzeiger veröffentlicht eine Bekanntmachung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Zulassung von Arzneimitteln. Die Mitteilung betrifft Entscheidungen über Zulassungen, Registrierungen und weitere Amtshandlungen.