Kliniken erfahren ab Ende September, welche Leistungen sie künftig anbieten dürfen
Zusammenfassung
Das Gesundheitsministerium hat den Zeitplan für die Krankenhausreform konkretisiert, wobei das Anhörungsverfahren Ende September beginnt. Die Krankenhausgeschäftsführungen erfahren dann voraussichtlich, welche beantragten Leistungsgruppen ihnen ab dem 1. Januar 2027 zugewiesen oder abgelehnt werden.