OLG untersagt irreführende E-Rezept-Rabatt-Werbung der Pharma Deutschland
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht hat eine Werbeaussage der Pharma Deutschland e.V. untersagt, die mit einem automatischen E-Rezept-Rabatt bis zu 20 Euro Zuzahlungssparen warb. Die Entscheidung beruht darauf, dass die Werbung irreführend war, da keine Angaben zur Berechnung des Rabatts gemacht wurden.