BfArM korrigiert Hinweis zu nationalen Änderungsanzeigen
Zusammenfassung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seine Webseite aktualisiert, um einen missverständlichen Hinweis zu nationalen Änderungsanzeigen nach § 29 Arzneimittelgesetz zu entfernen. Diese Anpassung dient der Klarstellung der Verfahren für Hersteller und Apotheker.