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BfArM korrigiert Hinweis zu nationalen Änderungsanzeigen

Zusammenfassung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seine Webseite aktualisiert, um einen missverständlichen Hinweis zu nationalen Änderungsanzeigen nach § 29 Arzneimittelgesetz zu entfernen. Diese Anpassung dient der Klarstellung der Verfahren für Hersteller und Apotheker.

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