Kündigung bei Fehlzeiten in der Berufsschule
Zusammenfassung
Die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses aufgrund von Fehlzeiten in der Berufsschule unterliegt strengen gesetzlichen und gerichtlichen Auflagen. Arbeitgeber müssen dabei hohe Hürden beachten, da Gerichte solche Kündigungen häufig kritisch prüfen.