Urlaubsrecht: Schutz des Mindesturlaubs und Kürzungsmöglichkeiten beim Mehrurlaub
Zusammenfassung
Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg erklärt, dass der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen kaum gekürzt werden darf, während für den vertraglichen Mehrurlaub individuelle Kürzungsregelungen möglich sind. Da fehlende gesonderte Vereinbarungen bei Vertragsende zu hohen Urlaubsabgeltungen führen können, empfiehlt der Verband, klare Regelungen zum Mehrurlaub im Arbeitsvertrag zu treffen.