BfArM präzisiert Hinweise zu § 29 AMG-Änderungsanzeigen: CESP bleibt teilweise zulässig
Zusammenfassung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Hinweise zu den Änderungsanzeigen gemäß § 29 Arzneimittelgesetz präzisiert. Dabei wird bestätigt, dass das CESP-Verfahren für eCTD-Sequenzen weiterhin zulässig ist und in bestimmten Fällen auch zukünftig angewendet werden kann.