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BfArM präzisiert Hinweise zu § 29 AMG-Änderungsanzeigen: CESP bleibt teilweise zulässig

Zusammenfassung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Hinweise zu den Änderungsanzeigen gemäß § 29 Arzneimittelgesetz präzisiert. Dabei wird bestätigt, dass das CESP-Verfahren für eCTD-Sequenzen weiterhin zulässig ist und in bestimmten Fällen auch zukünftig angewendet werden kann.

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