OLG Köln – Entscheidung zur Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der Unternehmensleitung
Zusammenfassung
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 21.03.2024 die Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der Unternehmensleitung im Lichte des Unionsrechts vertieft. Dabei wurden die EuGH-Rechtsprechung zu den Fällen Danosa und Balkaya sowie die bisherige Linie des BGH aufgegriffen.