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MLR gibt Hinweise zur Nutzung stillgelegter Flächen bei Futterknappheit

Zusammenfassung

Aufgrund der Trockenheit weist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) darauf hin, dass Betriebe stillgelegte Flächen zur Futtergewinnung nutzen können, wobei dies bis zum 30. September 2026 bei der unteren Landwirtschaftsbehörde gemeldet und in FIONA angepasst werden muss. Auch Öko-Regelungen und FAKT-Förderungen können unter bestimmten Bedingungen bis zu diesem Datum zurückgenommen werden, um die Futterversorgung zu sichern. Bei Nichterfüllung von Auflagen wegen der Witterungslage kann zudem innerhalb von 15 Werktagen ein Fall höherer Gewalt geltend gemacht werden.

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