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EuGH: Patientenarmbänder zur Identifikation sind keine Medizinprodukte nach MDR

Zusammenfassung

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Patientenarmbänder zur Identifikation nicht als Medizinprodukte nach der Medizinprodukte-Verordnung (MDR) gelten. Dieses Urteil konkretisiert die rechtliche Abgrenzung von Medizinprodukten.

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