EuGH: Patientenarmbänder zur Identifikation sind keine Medizinprodukte nach MDR
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Patientenarmbänder zur Identifikation nicht als Medizinprodukte nach der Medizinprodukte-Verordnung (MDR) gelten. Dieses Urteil konkretisiert die rechtliche Abgrenzung von Medizinprodukten.