BVerwG: Praxisbedarf ist keine patientenbezogene Rezeptur
Zusammenfassung
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Grenzen der Apothekenherstellung für den ärztlichen Praxisbedarf konkretisiert und klargestellt, dass dieser nicht als patientenbezogene Rezeptur gilt. Die Entscheidung definiert damit präzise, wann Apotheken Medikamente im Rahmen des Praxisbedarfs herstellen dürfen.