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BVerwG: Praxisbedarf ist keine patientenbezogene Rezeptur

Zusammenfassung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Grenzen der Apothekenherstellung für den ärztlichen Praxisbedarf konkretisiert und klargestellt, dass dieser nicht als patientenbezogene Rezeptur gilt. Die Entscheidung definiert damit präzise, wann Apotheken Medikamente im Rahmen des Praxisbedarfs herstellen dürfen.

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