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Bundestag beschließt Gesetz zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes

Zusammenfassung

Der Bundestag hat das Gesetz zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes verabschiedet, das die Deckungslücke durch einen dauerhaft erhöhten Bundesfinanzierungsbeitrag schließt. Zudem werden Krankenhauskosten begrenzt, Pflegepersonaluntergrenzen gestärkt und die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen vorerst beibehalten. Die pharmazeutische Industrie sieht sich einem festen Herstellerabschlag von 15,5 Prozent gegenüber.

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