Rentenreform: Was sich für selbstständige Designer ändert
Zusammenfassung
Die geplante Rentenreform der Bundesregierung sieht eine schrittweise Einführung der Versicherungspflicht für Selbstständige vor, wobei zwischen bestehenden und neuen Tätigkeiten unterschieden wird. Besonders kritisch ist die Finanzierung der Kapitalrente für KSK-Versicherte sowie die Beitragsbemessung für Designer ohne KSK-Mitgliedschaft, um existenzbedrohende Belastungen zu vermeiden. Zudem bleibt die künftige Ausgestaltung der Minijobs und deren Einbindung in die Rentenversicherung vorerst offen.