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Geringfügige Beschäftigung – Möglichkeit zur Rückkehr in die Rentenversicherungspflicht

Zusammenfassung

Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber erstmals freiwillig zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren, nachdem sie zuvor von dieser Pflicht befreit waren. Der Rückkehrantrag muss beim Arbeitgeber gestellt werden und gilt einheitlich für alle Minijobs; er wirkt ab dem Folgemonat, ist jedoch nicht rückwirkend. Unternehmen müssen die Anträge entgegennehmen, dokumentieren und die Änderungen in der Lohnabrechnung sowie bei der Rentenversicherung melden.

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