Spitzensteuersatz greift schon ab dem 1,4-Fachen des Durchschnittslohns
Zusammenfassung
Seit 2006 greift der Spitzensteuersatz in Deutschland bereits bei einem Einkommen von etwa 1,4‑mal dem Durchschnittslohn, was zu einer höheren Steuerlast für mittlere Einkommen führt. Eine Untersuchung des IW zeigt, dass die Tarifstufen nicht mit den Reallöhnen mithalten und dadurch ein steiler Mittelstandsbauch entsteht. Reformen könnten die Belastung senken, sind jedoch kostenintensiv – von moderaten Anpassungen bis zur Abschaffung des Mittelstandsbauchs, die etwa 68 Mio. Euro an Einnahmen verlieren würde.