Aktualisierte Informationen zur VEA – Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH
Zusammenfassung
DEHOGA Berlin warnt Hotels vor den Forderungen der Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) und empfiehlt, zunächst nicht zu reagieren. Die Kanzlei Hengeler Mueller prüft die Schreiben, während DEHOGA und IHA darauf hinweisen, keine Unterzeichnungen oder Zahlungen zu leisten. Nach Abschluss der Prüfung werden weitere Handlungsempfehlungen folgen.