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Novellierung der DiPAV: Erprobungspfad für Digitale Pflegeanwendungen

Zusammenfassung

Die neue DiPAV-Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und legt einen Erprobungspfad für digitale Pflegeanwendungen fest. Sie soll die Nutzung digitaler Hilfsmittel in der Pflege strukturieren und standardisieren.

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