Novellierung der DiPAV: Erprobungspfad für Digitale Pflegeanwendungen
Zusammenfassung
Die neue DiPAV-Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und legt einen Erprobungspfad für digitale Pflegeanwendungen fest. Sie soll die Nutzung digitaler Hilfsmittel in der Pflege strukturieren und standardisieren.