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Kein Widerrufsbutton erforderlich für Online-Hotelbuchungen

Zusammenfassung

Der neue § 356a BGB verlangt einen Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge, schafft aber keine neuen Widerrufsrechte. Für klassische Hotelbuchungen mit festem Termin bleibt das Widerrufsrecht unverändert, da hier kein Widerruf besteht. Nur bei Gutscheinen ohne konkreten Termin, wo ein Widerrufsrecht existiert, ist der Button Pflicht.

Top-Themen von Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. (DEHOGA Berlin)