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Fristlose Kündigung: Arbeitgeber muss auch während Arbeitnehmerurlaub handeln

Zusammenfassung

Ein Arbeitgeber darf nicht einfach abwarten, bis ein Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückkehrt, um eine fristlose Kündigung durchzuführen. Die gesetzliche Zwei‑Wochen-Frist bleibt auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers bestehen, und der Arbeitgeber muss zumindest versuchen, Kontakt aufzunehmen. Andernfalls könnte die Kündigung unwirksam sein.

Top-Themen von Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e. V. (VAA – Führungskräfte Chemie)