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Expertenkommission bestätigt DPhV-Positionen: Jetzt müssen zeitnah verbindliche Maßnahmen folgen / Tech-Konzerne gesetzlich scharf und europäisch bindend in die Haftung nehmen / Schule kann und darf nicht allein stehen

Zusammenfassung

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) begrüßt die 56 Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt, die seine Forderungen nach Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern bestätigen. Er betont die Notwendigkeit gesetzlicher Verpflichtungen für Tech-Konzerne, insbesondere hinsichtlich Safety‑by‑Design, Altersbeschränkungen und Haftung für schädliches Produktdesign, sowie die Rolle von Eltern, Schule und Gesellschaft bei der Medienerziehung. Zudem fordert er klare Regelungen für KI‑gestützte Begleiter, Altersgrenzen für soziale Medien und die Abschaffung von privaten Endgeräten in Grundschulen bis Klasse 7.

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