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Expertenkommission bestätigt DPhV-Positionen: Jetzt müssen zeitnah verbindliche Maßnahmen folgen / Tech-Konzerne gesetzlich scharf und europäisch bindend in die Haftung nehmen / Schule kann und darf nicht allein stehen

Zusammenfassung

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) begrüßt die 56 Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt, die seine Forderungen nach Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen bestätigen. Besonders betont der Verband die Notwendigkeit gesetzlicher Verpflichtungen für Tech‑Konzerne, suchtfördernde Mechanismen zu deaktivieren und klare Altersgrenzen sowie Haftungsregelungen einzuführen, während die Schule nicht allein für den Schutz verantwortlich sein darf. Die Kommission fordert zudem eine Gesamtstrategie mit Durchsetzungsmechanismen, die Eltern, Bildungseinrichtungen und Politik gemeinsam umsetzen müssen.

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