DStV nimmt Stellung zum Jahressteuergesetz 2026
Zusammenfassung
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert den Jahressteuergesetz-Entwurf 2026, weil er keine wirklichen strukturellen Entlastungen bietet und stattdessen nur punktuelle Anpassungen vorsieht. Besonders problematisch sind die geplanten Regelungen zur Kaufpreisaufteilung, zur verpflichtenden Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung und zu umsatzsteuerlichen Organschaften, die laut DStV mehr Klarheit und Praxisnähe benötigen. Der Verband fordert präzisere Ausgestaltungen, ein Antragsverfahren für Organschaften und eine realistischere Handhabung digitaler Steuerbescheide.