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Festbeträge für neu in den Handel kommende Fertigarzneimittel

Zusammenfassung

Der GKV-Spitzenverband hat neue Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für Fertigarzneimittel bekannt gegeben, die ab dem 15. Juli 2026 gelten. Diese Regelungen sollen die Kosten für Patienten bei neu erhältlichen Medikamenten reduzieren und die Abrechnung vereinfachen.

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