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Neue Vorgaben für Honig, Marmelade, Fruchtsäfte & Co.: DEHOGA-Leitfaden schafft Klarheit und gibt Sicherheit

Zusammenfassung

Seit dem 14. Juni 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Honig, Marmelade, Konfitüren und Fruchtsäfte, die vor allem die Herkunftskennzeichnung von Honig und höhere Mindestfruchtgehalte bei Konfitüren betreffen. Der DEHOGA-Leitfaden "Honig, Marmelade, Fruchtsäfte & Co." beantwortet Fragen zu Bezeichnungen, Übergangsregelungen und hilft Betrieben, die Änderungen sicher umzusetzen. Der Leitfaden ist praxisnah gestaltet und im Downloadbereich von DEHOGA Berlin verfügbar.

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