BGH kippt Indexklauseln in der Gewerbemiete – Was Immobilienunternehmen jetzt tun müssen
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Indexklauseln in Gewerberaummietverträgen neben dem Preisklauselgesetz auch der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen. Werden die Klauseln dieser Kontrolle nicht stand, gelten sie von Anfang an als unwirksam. Immobilienunternehmen müssen daher ihre Mietverträge prüfen und gegebenenfalls anpassen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.