Der einheitliche Verhinderungsfall – Tücken der Entgeltfortzahlung
Zusammenfassung
Das LAG Thüringen hat entschieden, dass bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Krankschreibungen mit unterschiedlichen Diagnosen kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht, wenn der Arbeitnehmer nicht nachweist, dass die erste Arbeitsunfähigkeit tatsächlich beendet war. Somit gilt ein einheitlicher Verhinderungsfall, der die Entgeltfortzahlung bei fortlaufenden Krankheitsfällen einschränkt. Arbeitnehmer müssen also eindeutig nachweisen, dass die erste Arbeitsunfähigkeit vorbei ist, um einen weiteren Anspruch geltend zu machen.