Erwerbsmigration: Digitalisierung im Arbeitsmarktzulassungsverfahren – Speicherung von Entscheidungen im Ausländerzentralregister
Zusammenfassung
Seit dem 1. Juli 2024 wird die Vorabzustimmung zum Aufenthaltstitel digital im Ausländerzentralregister (AZR) und im BA‑Account des Arbeitgebers gespeichert. Ab Ende Juli 2026 sollen weitere Entscheidungen zur Arbeitsmarktzulassung – wie Saison‑, Kurzzeit- und Praktikumsgenehmigungen sowie Vermittlungsbestätigungen – ebenfalls digital bereitgestellt werden. Dadurch entfällt der Versand von gedruckten Dokumenten, und Visastellen sowie Ausländerbehörden können direkt auf die AZR‑Einträge zugreifen.