Von Einschreiben wird abgeraten
Zusammenfassung
Die MAV warnt vor der Zustellung von Kündigungen per Einwurf‑Einschreiben, da dies erhebliche prozessuale Risiken birgt. Stattdessen werden rechtsichere Alternativen vorgestellt und die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erläutert. Weitere Informationen finden Mitglieder im MAV‑INFO Recht & Arbeitswirtschaft unter den Rundschreiben im Intranet.