Zugang zum Recht auch in Abschiebezentren in Drittstaaten!
Zusammenfassung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die EU-Planungen zur Rückführung von Flüchtlingen in Abschiebezentren außerhalb der EU und fordert die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards, insbesondere das Recht auf unabhängige anwaltliche Unterstützung und sprachliche Hilfe. Gisela Seidler betont, dass auch Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht ein rechtsstaatliches Verfahren benötigen und dass die EU mit ihren Partnerländern entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen schaffen muss. Die Kritik richtet sich gegen erweiterte Inhaftierungsoptionen und verkürzte Rechtsmittel, die das Recht auf Kontakt zu Familie und Behörden gefährden könnten.