Sonder-Update zum Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen
Zusammenfassung
Der Handelsverband Hessen hat mit dem Wirtschaftsministerium zusammengearbeitet, um das Rückmeldeverfahren für Corona‑Soforthilfen zu prüfen und teilweise anzupassen, insbesondere bei Rückmeldefristen, Eigenmitteln und Darlehenstilgungen. Trotz der Verbesserungen bleiben die Bedingungen für viele Händler nicht vollständig zufriedenstellend, und weitere Änderungen sind derzeit nicht absehbar. Betroffene Unternehmen werden daher aufgefordert, frühzeitig mit Steuerberatern und dem Verband zu sprechen, um die verbleibenden Spielräume optimal zu nutzen.