Praktische Infos zum Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen
Zusammenfassung
Der Einzelhandelsverband Hessen‑Nord informiert seine Mitglieder, dass das Rückmeldeverfahren für Corona‑Soforthilfen angepasst wird. Das Regierungspräsidium Kassel wird bald FAQs veröffentlichen, die dann vom Verband kommuniziert werden. Mitglieder sollen bestehende Klageverfahren nicht zurückziehen und Nachweise erst einreichen, wenn sie dazu aufgefordert werden.