Faire Integration: Informationspflicht und Unterstützung für Unternehmen
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber, die Fachkräfte oder Auszubildende aus Drittstaaten anwerben, ihre Beschäftigten auf das kostenlose Beratungsangebot „Faire Integration“ hinweisen. Das Angebot informiert mehrsprachig über Arbeitsrecht, Sozialversicherung und weitere Fragen und soll faire Beschäftigungsbedingungen fördern. Die Pflicht gilt für den ersten Arbeitstag in Textform und dient gleichzeitig der Entlastung von Personalabteilungen.