FamR 6/26: Unterhalt: Hohe Einmalzahlung kein Hindernis für Prozesshilfe
Zusammenfassung
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass eine hohe Einmalzahlung von Trennungsunterhalt nicht als freie Verfügung für Prozesskosten gilt, sondern wie laufende Zahlungen behandelt wird. Eine Frau, die 30.000 Euro als Unterhalt erhalten hatte und Verfahrenskostenhilfe beantragt hatte, erhielt rückwirkend VKH, da die Zahlung nicht als Beitrag zur Prozessfinanzierung angesehen werden darf. Das Gericht betonte, dass Unterhalt dem Lebensunterhalt dient und nur eingeschränkt für Prozesskosten verwendet werden darf.