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LAG Köln zur Betriebsstilllegung und betriebsbedingten Kündigung

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 20. März 2025 entschieden, dass die Betriebsstilllegung eines Unternehmens und damit verbundene betriebsbedingte Kündigungen von Führungskräften und leitenden Angestellten rechtlich zulässig sind. Die Entscheidung betont, dass die Kündigung nur dann wirksam ist, wenn sie auf einer sachlichen und wirtschaftlich nachvollziehbaren Begründung beruht. Für betriebliche Führungskräfte bedeutet dies, dass sie bei einer Stilllegung genauso wie andere Beschäftigte von Kündigungen betroffen sein können, sofern die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind.

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