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O-Ton: Drohne zur Dachvermessung verletzt keine Anwohnerrechte

Zusammenfassung

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Mieter oder Eigentümer einer Dachgeschosswohnung keinen Eilverfahrten zur Untersagung eines angekündigten Drohnenflugs für eine energetische Dachsanierung beantragen können. Das Gericht hält den Flug für keine Verletzung der Anwohnerrechte und bezeichnet ihn als keinen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre. Rechtsanwalt Swen Walentowski betont, dass bei einer angekündigten und kurzfristigen Drohnenvermessung keine Baugenehmigung oder Gerüstbau erforderlich ist, sodass die Maßnahme zulässig bleibt.

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