Tariftreuegesetz ist am 1. Mai in Kraft getreten
Zusammenfassung
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen zu gewähren. Wer Bundesaufträge ab 50 000 Euro anstreben will, muss sich daher darauf einstellen und sicherstellen, dass die tarifvertraglichen Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden können. Das Gesetz wurde am 26. Februar vom Bundestag verabschiedet, dem Bundesrat am 27. März zugestimmt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.