Tariftreuegesetz des Bundes in Kraft: Was gilt?
Zusammenfassung
Das Tariftreuegesetz des Bundes, das die Tarifautonomie stärken soll, ist seit dem 1. Mai 2026 in Kraft und betrifft vor allem die Vergabe öffentlicher Aufträge. Es verpflichtet Bundesstellen, bei der Ausschreibung von Aufträgen die Tarifbindung zu berücksichtigen und setzt dafür ein neues elektronisches Verfahren zur Abfrage von Entgeltdaten ein. Ziel ist es, die Einhaltung tariflicher Lohn- und Arbeitsbedingungen in öffentlichen Projekten zu sichern.