Die steuerliche Forschungszulage im Überblick: Die BSFZ informiert
Zusammenfassung
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bietet Unternehmen in Deutschland steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung, insbesondere KMU. Die Zulage beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage bzw. 35 % für KMU, mit variablen Höchstbeträgen je nach Antragszeitraum. Unternehmen können die Bescheinigung bis zu drei Jahre im Voraus beantragen und erhalten bei positiver Bescheinigung einen Rechtsanspruch auf die Zulage.