Widerrufsrecht 2.0 – der digitale Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026 Das digitale Verbraucherschutzrecht wird immer komplexer. Zwingende Verbraucherrechte, umfangreiche Informations- und Transparenzpflichten sowie detaillierte Vorgaben für allgemeine Geschäftsbedingungen stellen Unternehmen vor zunehmende Herausforderungen. Die Ausübung des Widerrufsrechts soll künftig durch eine „Widerrufsfunktion“ in der Benutzeroberfläche (Webseite) des Anbieters erleichtert werden. Dies ist im neuen § 356 a BG
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