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Unfall in der Duplex-Garage: Handschriftliches Warnschild bindend?

Zusammenfassung

Das Landgericht Waldshut-Tiengen wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen einen Auszubildenden ab, weil der Schaden an der Duplex-Garage zwar verursacht wurde, aber keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte. Das Gericht stellte fest, dass die Bedienungsanleitung der Garage ein vollständiges Hochfahren erlaubt und das vom Auszubildenden angebrachte Warnschild zu unauffällig war, um die Aufmerksamkeit eines durchschnittlichen Nutzers zu wecken. Der Kläger forderte insgesamt rund 8 000 Euro Schadensersatz, der jedoch zurückgewiesen wurde.

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