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Bitkom zur Speicherung von IP-Adressen

Zusammenfassung

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst fordert von der Bundesregierung, den Gesetzentwurf zur Speicherung von IP‑Adressen an entscheidenden Stellen zu überarbeiten und eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die Strafverfolgung ermöglicht, ohne unverhältnismäßig in Grundrechte einzugreifen. Er kritisiert die geplante Umsetzungsfrist von nur sechs Monaten als unzureichend und verlangt, dass die Speicherdauer nicht länger als drei Monate ab Entstehung der IP‑Adresse wird. Wintergerst betont, dass die Lösung technisch umsetzbar und gerichtlich haltbar sein muss, um die Netz‑ und damit auch die analoge Sicherheit zu verbessern.

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