GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet Hebammenexistenzen und geburtshilfliche Versorgung
Zusammenfassung
Der Deutsche Hebammenverband kritisiert den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, weil er Hebammen pauschal bestraft und ihre Vergütung ab 2028 an die Grundlohnrate koppelt, was laut DHV die Existenz vieler Hebammen gefährdet und die geburtshilfliche Versorgung schwächt. Die DHV‑Präsidentin warnt, dass die geplanten Kürzungen nicht nur finanzielle Belastungen erhöhen, sondern auch präventive Arbeit in der Geburtshilfe bedrohen. Sie appelliert an die Politik, die Rolle von Hebammen bei der Familiengründungsphase nicht aus den Augen zu verlieren und betont, dass Hebammen mit 0,24 % der GKV-Ausgaben kein Kostentreiber sind.