Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt, weil es die verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen nicht erfüllt. Die rückwirkende Umlegung von 60 Mio. Euro auf den Energie‑ und Klimafonds (heute KTF) verstieß gegen die Verfassungsgrundsätze der Notlage, Jährlichkeit und Vorherigkeit. Dadurch wird das Budget des KTF um 60 Mio. Euro reduziert und der Gesetzgeber muss fehlende Verpflichtungen anderweitig ausgleichen.