BMF Aktivrente
Zusammenfassung
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen FAQ-Katalog zur Aktivrente veröffentlicht, in dem unter anderem klargestellt wird, dass die Regelung nicht für Minijobs gilt, aber bei Midijobs angewendet werden kann. Es wird betont, dass die Aktivrente keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht hat und Arbeitgeber keine Rentenstatusprüfung vornehmen müssen. Fragen zu Arbeitsrecht, Arbeitszeit und Tarifrecht wurden jedoch nicht beantwortet.