ABDA-Pressemitteilung: Deutscher Apothekerverband begrüßt Urteil zu Rezepturarzneimitteln
Zusammenfassung
Der Deutsche Apothekerverband begrüßt ein Urteil des Bundessozialgerichts, das festlegt, dass Apotheken bei Rezepturen die komplette Packung von Fertigarzneimitteln oder Hilfsstoffen abrechnen dürfen. Das Urteil schafft Rechtssicherheit und fordert die Rücknahme von Kürzungen durch Krankenkassen sowie eine vollständige Vergütung der Apotheken. Es wird erwartet, dass weitere Verfahren zugunsten der Apothekerschaft entschieden werden.