Arbeitsvertrag: BAG kippt pauschale Freistellungsklauseln
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitgericht (BAG) hat in Erfurt entschieden, dass pauschale Freistellungsklauseln in Formulararbeitsverträgen unwirksam sind, weil das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers grundrechtlich geschützt ist. Eine Klausel, die eine Freistellung bei oder nach einer Kündigung – egal von welcher Seite – generell erlaubt, wird daher nicht anerkannt. Diese Entscheidung führt zu einer Aktualisierung der Musterarbeitsverträge im AGV-Mitgliederbereich.