EU-Mercosur Abkommen: vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026
Zusammenfassung
Am 15. April 2026 wurde im EU-Amtsblatt die vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens offiziell verkündet. Damit gilt das Abkommen ab dem 1. Mai 2026 vorläufig, während die endgültige Umsetzung noch aussteht.