Arbeitsvertrag: BAG kippt pauschale Freistellungsklauseln
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitgericht (BAG) hat in Erfurt entschieden, dass pauschale Freistellungsklauseln in Formulararbeitsverträgen unwirksam sind, weil sie das grundrechtlich geschützte Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegen. Eine Klausel, die eine Freistellung bei oder nach Ausspruch einer Kündigung – gleich von welcher Seite – generell erlaubt, wird damit als rechtswidrig erklärt. Die AGV-Mitglieder haben daher ihre Musterarbeitsverträge aktualisieren müssen.